Luftbildservice und Inspektionen mit Drohnen

Für jeden Zweck den passenden Copter

Info zum Drohnenrecht:

  • Die gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb von Drohnen haben sich am 30. Dezember 2020 geändert. Mit dieser Änderung wurde das nationale Drohnenrecht in EU-Recht umgesetzt. Damit hat das neue Drohnengesetz gleichermaßen in allen EU-Ländern Gültigkeit.
    Die kurze Zeit später erlassenen Änderungen der LuftVO vom 18. Juni 2021 setzten die von den Landesluftfahrtbehörden teilweise bereits neu erteilten Allgemeinerlaubnisse (befristete pauschale Ausnahmegenehmigung von Flugverboten) allerdings ein halbes Jahr danach vorzeitig wieder außer Kraft. Noch einmal mehr haben sich die Gesetze geändert.
  • Da einerseits laut der aktuellen Drohnenverordnung nur noch zertifizierte Drohnen verwendet werden dürften, es aber andererseits bis 2023 noch gar keine zertifizierten Drohnen gab, wurden immer wieder Fristverlängerungen gewährt, mit denen man mit einer nicht zertifizierten Drohne noch fliegen durfte. Zuletzt galt noch eine Allgemeinerlaubnis des LBA für sogenannte Bestandsdrohnen bis zum 31.12.2023. Diese Drohnen durften damit unter bestimmten Voraussetzungen noch verwendet werden. Seit Januar 2024 ist ein Flug mit solchen Drohnen nur noch unter stark eingeschränkten Bedingungen möglich.
    Inzwischen sind aber immer mehr zertifizierte Drohnen auf dem Markt. 

Für uns Drohnenpiloten bedeutet das, ständig auf eventuelle Gesetzesänderungen zu achten und immer wieder in zugelassene Fluggeräte zu investieren. Mit der Neuanschaffung zertifizierter Drohnen haben wir wieder alle Möglichkeiten geschaffen, um gesetzeskonform zu fliegen.. 


Qualifikation:

  • EU-Kenntnisnachweis A1/A3, als auch das EU-Fernpilotenzeugnis A2, 
  • Bereits seit 2020 im Besitz des "alten" Kenntnisnachweis nach §21a LuftVO und den internationalen "großen" Drohnenführerschein, der noch bis Ende 2021 (zusammen mit der neu erforderlich gewordenen Eigenerklärung zum Selbsttraining) genauso wie das heutige EU-Fernpilotenzeugnis A2 galt. 
  • Lehrgang "Thermografie" und "ASP-Flüge" (Durchführungsverordnung asiatische Schweinepest)
  • Seit Jahren als Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registriert.

Damit haben wir alle erforderlichen Voraussetzungen, die für unbemannte Fluggeräte erforderlich sind.

  • Wir nehmen regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teil und führen laufend Trainingsflüge durch, um sicher und kompetent alle möglichen Flüge durchführen zu können.

Technik:

  • DJI Mavic 3 Enterprise Thermal
    Diese zertifizierte Profidrohne mit Wärmebildkamera bietet alle Möglichkeiten für Inspektions- Vermessungs- und Kitzrettungsflüge. Wir führen damit auch Inspektionen von PV-Anlagen und Wärmedämmungs-Checks an Gebäuden durch. Der 48-fache Hybridzoom bestehend aus Weitwinkel- und Teleobjektiv ist nur eine ihrer Stärken beim Inspektions- und Kitzrettungsflug.
DJI Mavic3 Enterprise Thermal (Klasse C2)

  • Die DJI Air3 S bietet mit ihren hervorragenden Flugeigenschaften und den beiden hochauflösenden Kameras die perfekten Bedingungen für exzellente Bild- und Videoaufnahmen. Die Bildauflösung beträgt 48 bzw. 50 Megapixel. 
DJI Air3 S (Klasse C1)

  • Mit unserer älteren DJI Mavic2 Zoom fliegen wir spezielle Video Einsätze, weil damit auch viele besondere Flugmanöver und Aufnahmemodi durchführbar sind. Der nur bei dieser Drohne verfügbare optische Zoom bietet eine verlustfreie Bild-Vergrößerung. Dieser Kopter ist auch bei Wind sehr Flugstabil und mit einer Maximalgeschwindigkeit von über 70 Km/h recht schnell. Allerdings dürfen wir damit trotz des Fernpilotenzeugnisses A2 nur bis auf 50 Meter an unbeteiligte Personen heran fliegen, denn sie gehört mit über 900 Gramm Abfluggewicht in eine höhere Gefahrenklasse. Ausnahmen sind leider nicht immer möglich. Da diese Drohne noch keine Zertifizierung laut EASA besaß (diese gab es damals noch nicht), sind die Flugrechte mit ihr heute leider stark eingeschränkt. 
DJI Mavic2 Zoom: Der Flug kann bei Bedarf live über einen Monitor mitverfolgt werden

  • Deshalb verwenden wir außerdem noch die kleinere DJI Mini 2, mit der wir auch sehr nahe an Personen heran fliegen dürfen, weil sie nur  249 Gramm schwer ist. Diese Drohne kommt überall dort zum Einsatz, wo wir mit der großen Mavic2 an gesetzliche Grenzen stoßen. Die Mini 2 ist sehr wendig und flink.
DJI Mini 2: Auch hier kann der Flug live verfolgt werden

Die optische Bildauflösung liegt bei diesen beiden Koptern bei 12 Megapixel.